Der zuständige Jugendrichter in Brüssel wird sich möglicherweise für nicht zuständig erklären und den Fall an ein Erwachsenengericht übergeben. Dem minderjährigen Mittäter drohen dann härtere Strafen. Erklärt sich der Jugendrichter für zuständig, wird es in dem Verfahren hauptsächlich darum gehen, wie dem jungen Polen mit Erziehungsmaßnahmen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden kann.
Dem Richter liegen zur Entscheidungsfindung unter anderem psychiatrische Gutachten vor.
Im vergangenen Frühjahr war es am Brüsseler Hauptbahnhof zu einem brutalen Raub gekommen, in dessen Verlauf das Opfer, der 17-jährige Schüler Joe van Holsbeeck, durch mehrere Messerstiche getötet wurde. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um zwei Polen.
Wichtige Entscheidung im Mordfall Joe van Holsbeeck
Im Mordfall Joe van Holsbeeck wird heute eine wichtige Entscheidung erwartet.