Das hat sie auch der EU-Kommission in einem Brief mitgeteilt, wie "De Tijd" am Mittwoch berichtet. Die Sperrfrist verlangt, dass in den drei Wochen vor den Ausverkäufen keine Werbung mit Reduzierungen gemacht wird.
Die EU hatte darauf gedrängt, Belgien dazu zu zwingen, die Sperrfristen abzuschaffen, da sie nicht im Interesse der Verbraucher liege. Die Regierung hat inzwischen den Euopäischen Gerichtshof angerufen.
Die Sperrfrist vor dem Sommerschlussverkauf beginnt am 06. Juni.
vrt/sh - Bild: vrt