Wenn in Belgien der Nachweis der Kenntnis einer der drei Landessprachen gefordert wird, kann ein solcher Nachweis ausschliesslich vor der föderalen Anwerbungsbehörde Selor erbracht werden. Diplome aus dem europäischen Ausland werden nicht in Betracht gezogen. Dies behindere die Freizügigkeit für Arbeitnehmer in Europa und sei daher nicht rechtens, so die EU-Kommission.
Belgien hat jetzt zwei Monate Zeit, um der EU-Kommission mitzuteilen, was getan worden sei, um den Missstand abzustellen. Andernfalls droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Frederik Schunck
Wer bzgl. Sprachen für den öffentlichen Dienst geeignet ist, wird schön zentral bestimmt. Das zeigt schön, dass die Zeiten des "Belgique de papa" noch nicht ganz überwunden sind. Hoffentlich bringt eine nächste Phase der Staatsreform weitere Vorteile für die DG auch in diesem Bereich.