2009 hatte das Justizministerium beschlossen, aus Spargründen die Arbeit der Saaldiener in den Gerichten einzuschränken. Rund 400 dieser Boten verloren einen Großteil ihrer Einkünfte.
Das Brüsseler Arbeitsgericht gab jetzt einer Gruppe von Saaldienern Recht, die dagegen geklagt hatten. Der Richter urteilte, das Ministerium habe unrecht, wenn es davon ausgehe, die Kläger hätten keinen Arbeitsvertrag gehabt. Ein solcher habe durch die lange und wiederholte Ausführung der Aufträge sehr wohl bestanden.
Er sprach den Klägern eine Vertragsbruchentschädigung zu.
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