Wörtlich sagte er, aus Brüssel liege noch keine Anfrage vor. Wenn diese vorliege, werde man die Anfrage anhand der bestehenden Konvention überprüfen. Was ihn angehe, habe er nicht die Absicht, zuzustimmen.
Justizminister De Clerck äußerte sich überrascht über die schnelle Reaktion aus Paris. Er räumte ein, dass die bilaterale Konvention keinen zwingenden Charakter habe, im Gegensatz zu einer Europäischen Konvention, die aber noch erarbeitet werde.
vrt rtl rtbf b /fs - Bild: Yoan Valat (epa)