Einer grundsätzlichen Freilassung auf Bewährung der Ex-Ehefrau des Mädchenmörders Dutroux steht somit nichts im Wege. Wohl aber muss das Justizministerium mit den französischen Behörden noch sicherstellen, dass die Auflagen des Resozialisierungsplans erfüllt werden können.
Nach letzten Meldungen wollen die französischen Behörden erst in einigen Wochen Stellung nehmen. Michelle Martin will in Frankreich in einer religiösen Gemeinschaft leben.
1996 war Martin als Mitglied der Dutroux-Bande festgenommen worden und 2004 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden, wovon sie bisher knapp die Hälfte abgesessen hat. Ihre genaue Rolle bei den letzten Verbrechen Dutroux', denen vier Mädchen und einer seiner Komplizen zum Opfer fielen, wurden auch bei dem Aufsehen erregenden Prozess nicht deutlich, mangels Kooperation der Angeklagten. Allgemein wird davon ausgegangen, dass sie die Mädchen Julie und Melissa verhungern ließ, als Dutroux wegen einer anderen Strafsache im Gefängnis war.
Gesicherter sind ihre Straftaten während der 1980er Jahre: Zusammen entführten Martin und Dutroux Mädchen, um sie zu missbrauchen. Trotzdem gilt sie nicht als Wiederholungstäterin, da der sogenannte Dutroux-Prozess nicht vor einem normalen Strafgericht, sondern einem Geschworenengericht stattfand. Somit konnte sie ihren ersten Antrag auf Freilassung unter Auflagen schon nach dem Verbüßen der ersten Drittels der Strafe einreichen - dreimal lehnte das Gericht den Antrag ab. Es war jetzt ihr vierter Antrag.
Justizminister De Clerck bekräftigte am Dienstag noch einmal, dass er als Minister das Urteil des Strafvollstreckungsgerichts nicht zu kommentieren, sondern auszuführen habe. Er sprach sich auch noch einmal für die Beibehaltung der aktuellen Gesetzgebung aus, die nach ihrem Initiator Lejeune benannt ist.
Diese kennzeichnet sich durch die Perspektive möglicher vorzeitiger Haftentlassung als eine bessere Voraussetzung für eine spätere Reintegration. Allerdings könne er sich Anpassungen durchaus vorstellen. Unter anderem eine Berufungsmöglichkeit oder eine andere Definition des Rückfalls. Im Fall Martin und Dutroux ist nämlich jetzt offensichtlich geworden, dass das kriminelle Paar nicht als Wiederholungstäter gilt.
Erfolglos verlief der Antrag des Dutroux-Komplizen Lelièvre, der zu 25 Jahren Haft verurteilt worden und 15 davon abgesessen hat. Er hatte keinen Antrag auf Freilassung eingereicht, sondern auf offenen Vollzug.
belga/fs - Bild: François Lenoir (belga)
Ich finde es einfach nur schrecklich, dass diese Person u.U. wieder auf freien Fuß kommt. Das macht mich traurig und ich kann es nicht verstehen.