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Ehefrau von Marc Dutroux soll freikommen

09.05.201113:16
Michelle Martin
Michelle Martin

Michelle Martin (51), die Ex-Frau und Komplizin des Kinderschänders Marc Dutroux, kommt möglicherweise am Dienstag frei. Das zuständige Gericht hat sich für die Freilassung der Frau ausgesprochen, berichtete RTL-TVI am Montag.

Martin war 2004 in einem spektakulären Gerichtsverfahren als Mittäterin ihres Mannes zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Marc Dutroux erhielt wegen der Entführung von sechs Mädchen und dreifachen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.

Martin ist seit 15 Jahren in Haft, seit ihrer Verhaftung 1996 zusammen mit Dutroux und Michel Lelièvre. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch mit Dutroux verheiratet und hatte die von ihm entführten Mädchen verhungern lassen.

Sollte die Staatsanwaltschaft nicht bis spätestens Dienstagnachmittag Beschwerde einlegen, könnte Martin in Kürze frei sein. Ein früherer Antrag der Frau auf vorzeitige Entlassung war 2007 abgelehnt worden.

Julies Vater Jean-Denis Lejeune äußerte sein Erstaunen. Irgendwie lasse man ein Monster frei, sagte er wörtlich. Er betonte, dass die Opfer kein Einspruchsrecht hätten.

Haftstrafen ohne vorzeitige Entlassung?

Im Zuge der Entscheidung im Fall Martin hat der föderale MR-Abgeordnete Denis Ducarme angekündigt, erneut einen Gesetzentwurf über die Schaffung von Haftstrafen ohne vorzeitige Möglichkeit der Entlassung einzureichen. Ducarme sagte, die Gesellschaft solle sich einer solchen Debatte nicht länger verschließen. Er denke schon, dass in bestimmten Fällen die Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung wünschenswert sei, dann aber nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe und nicht, wie jetzt, einem Drittel.

Weitere Reaktionen

Der Rechtsbeistand von Michelle Martin, Rechtsanwalt Bayet, erklärte, mit dem Urteil habe das Gericht dem Gesetz entsprochen. Er wies auch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft keinen Widerspruch einlegen könne, sondern lediglich den Kassationshof auffordern könne, zu überprüfen, ob es keine Formfehler gebe.

Rechtsanwalt Vercraye, der die Interessen der Angehörigen eines weiteren Opfers vertrat, Eefje Lambrecks, drückte seine Unzufriedenheit aus: Seine Mandanten würden sehr enttäuscht sein bei einer so frühen Haftentlassung. Er nannte auch die Auflagen, denen sich Frau Martin fügen müsse und die seinen Klienten mitgeteilt worden seien: eine Sperrzone um die Wohnorte der Angehörigen der Opfer, keine Kontakte mit den Medien und, nach Möglichkeit, die weitere Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Rechtsanwalt Magnée und Rechtsanwältin Van Praet, die im Prozess die Interessen des Hauptangeklagten Marc Dutroux vertraten, wollten keine Stellungnahme abgeben. Rechtsanwalt Baudewijn sagte, in einem Rechtsstaat gelte das Gesetz für jedermann. Es sei schmerzlich für ihn, festzustellen, dass es für seinen Mandanten Horion offensichtlich nicht gelte. Horion ist ein Klient von Baudewijn, der wegen mehrfachen Mordes einsitzt, und mit dem Fall Dutroux nichts zu tun hat.

Justizminister De Clerq, der aktuelle und auch damalige Justizminister, erklärte, vorerst nehme er die "begründete und sachbezogene" Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Er erinnere auch daran, dass  die Strafvollstreckungsgerichte als Ausdruck einer der Reformen im Zuge des Dutroux-Skandals eingeführt worden seien und Entscheidungen über vorzeitige Freilassungen nicht mehr von den Justizministern getroffen werden müssten. Auch deshalb wolle er das Urteil nicht kommentieren.

Pol Marchal, der Vater eines weiteren Opfers, drückte neben seiner menschlichen Enttäuschung auch sein juristisches Unverständnis aus: Michelle Martin sei wegen gleichartiger Vergehen schon 1980 verurteilt worden und somit eine Wiederholungstäterin, die für eine vorzeitige Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht in Frage kommen dürfe, doch durch die Verhandlung vor einem Geschworenengericht sei der Rückfall gegenstandslos, bedauerte er.

Laetitia Delhez, ein weiteres Dutroux-Opfer, ließ durch ihren Anwalt verlauten, die Umstände der Haft seien nicht Angelegenheit der Zivilparteien. Sie sei dabei,  ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen. Das einzige, was für sie in dieser Angelegenheit noch zähle, sei, dass ihre alte Mutter Schmerzensgeld erhalte, denn auch sie sei ein Opfer.

dpa - Bild: Photo Pool Belga

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