Mit dem 1. November treten einige Änderungen in Kraft. Zunächst betrifft das die Gehaltsabrechnungen. Der Grundsteuerfreibetrag steigt auf 11.550 Euro, bis 2030 soll er sogar auf 15.300 Euro angehoben werden.
Für Arbeitnehmer bedeutet das einen geringeren Berufssteuervorabzug und damit ein etwas höheres Nettogehalt. Ob das Nettogehalt tatsächlich steigt und wie stark, hängt aber auch von der familiären Situation ab, da gleichzeitig der Ehepartnerquotient reduziert wird und die Steuervorteile ab dem zweiten Kind geringer ausfallen.
Außerdem fallen ab dem 1. November zusätzliche Gebühren für Pakete an, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union verschickt werden. Pro Paket wird eine Abgabe von zwei Euro erhoben.
Wer trotz eines Führerscheinentzugs Auto fährt, muss mit der Beschlagnahmung seines Fahrzeugs rechnen. Das beschlagnahmte Fahrzeug geht anschließend in den Besitz des Staates über und kann weiterverkauft werden. Der Erlös fließt dann in die Staatskasse.
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