Einen entsprechenden Vorschlag von Verbraucherministerin Vandenbossche hat der Ministerrat jetzt verabschiedet. Falls die Geldinstitute Schwierigkeiten haben, den Kontoinhaber zu benachrichtigen, erhalten sie Zugang zum Nationalregister. Bleibt der Kunde selbst dann unauffindbar, fällt sein Guthaben nach zehn Jahren an den Staat. Dort kann er es jedoch jederzeit einfordern.
Nach Angaben aus dem Kabinett von Ministerin Vandenbossche gibt es in Belgien etwa 200.000 passive Bestandskonten. Die darauf ruhenden Beträge werden auf insgesamt bis zu 180 Millionen Euro geschätzt.
Ministerrat verabschiedet Öffnung ruhender Bankkonten
Bankkunden, die auf ihren Spar- und Sichtkonten seit mehr als fünf Jahren keine Verrichtungen mehr verbucht haben, werden künftig durch ihr Geldinstitut kontaktiert.