Die Geschichte klingt fast schon wie das Drehbuch zu einer Netflix-Serie. Im Mittelpunkt steht ein niederländischer Drogenboss, den alle nur unter seinem Spitznamen kennen: "Der Lehrer" wird der heute 68-Jährige genannt. Und das nicht etwa, weil er ein pedantischer Besserwisser wäre. Nein! Es ist viel einfacher: Dieser John H. war in einem früheren Leben tatsächlich mal als Grundschullehrer tätig. Bis er dann in die organisierte Kriminalität abglitt und am Ende sogar zu einem der einflussreichsten Köpfe im grenzüberschreitenden Drogenschmuggel zwischen den Niederlanden und Belgien aufstieg.
Vor rund zehn Jahren nahmen die belgischen Polizei- und Gerichtsbehörden den "Lehrer" und seine Bande ins Fadenkreuz. Und auch diese Untersuchung ist filmreif: Die Ermittler zapften monatelang über 100 Telefonnummern an; außerdem wurden zahlreiche Häuser und Fahrzeuge verwanzt. Nach rund zwei Jahren hatte man offensichtlich den Eindruck, genug Beweise gesammelt zu haben, um die Bande hochgehen zu lassen.
Ganz dicke Fische hatte man gefangen: Die Organisation betrieb laut den Erkenntnissen der Ermittler in großem Stil hochprofessionelle Drogenküchen, vor allem im Grenzgebiet zwischen Belgisch- und Niederländisch-Limburg. Hergestellt wurden dabei also synthetische Drogen, allen voran Ecstasy und Amphetamine. Die Dimensionen des Drogengeschäfts müssen enorm gewesen sein, denn die Föderale Staatsanwaltschaft forderte die Beschlagnahmung von kriminellen Vermögenswerten in Höhe von 14 Millionen Euro.
Anfang September begann der Prozess. Neben dem "Lehrer" mussten 30 mutmaßliche Komplizen auf der Anklagebank Platz nehmen. Und die Föderale Staatsanwaltschaft machte in ihrer Anklageschrift dann gleich klar, dass sie hier Nägel mit Köpfen machen wollte. Sie forderte eine exemplarische Strafe: Insgesamt 160 Jahre Haft, verteilt auf die 31 Bandenmitglieder.
Die Verteidigung äußerte sich derweil erstmal nicht zum Inhalt des Verfahrens. Kein Wort zu den Vorwürfen also. Vielmehr schossen sich die Anwälte gleich auf Prozedurfragen ein. Das ist zwar in Belgien nicht unüblich. Im vorliegenden Fall ging es der Verteidigung aber nicht um bürokratische Kinkerlitzchen, sondern um das Verfahren in seiner Gesamtheit.
Erstes Problem: die Dauer des Verfahrens. Die eigentlichen Ermittlungen waren nach rund zwei Jahren abgeschlossen, genau gesagt im Jahr 2018. Danach passierte aber jahrelang gar nichts mehr. Und "nichts" heißt tatsächlich nichts. "Nach dem, was wir rekonstruieren konnten, hat die Akte tatsächlich über Jahre hinweg irgendwo herumgelegen, vielleicht auf einem Bürotisch in der Staatsanwaltschaft", sagte Rechtsanwalt Pieter Filipowicz in der VRT. "Und, damit das klar ist", fügt er hinzu, "das war nicht die Folge irgendwelcher Verzögerungstaktiken seitens der Verteidigung. Heißt also: Diese Akte hätte viel schneller vor einem Gericht landen können".
Vor diesem Hintergrund hat die Verteidigung dann ein grundlegendes Menschenrecht geltend gemacht, nämlich das Recht auf einen fairen Gerichtsprozess. Das wiederum beinhaltet unter anderem auch, dass ein Verfahren "innerhalb einer angemessenen Frist" stattfinden muss.
Im vorliegenden Fall kam - zu allem Überfluss - noch ein zweites Problem hinzu, das ebenfalls das Recht auf einen fairen Gerichtsprozess betrifft. Bei ihrem "großen Lauschangriff" auf die Bande hatten die Ermittler unglaubliche Datenmengen gesammelt: ganze Festplatten voller Audioaufnahmen. Insgesamt knapp drei Terabyte. Nur fand sich offensichtlich im Gerichtsgebäude kein Computer, der leistungsfähig genug gewesen wäre, dieses Datenmaterial in angemessener Zeit auszuwerten.
"Dieser Umstand, verbunden mit der Tatsache, dass der Fall schon so lange zurückliegt, beides warf also die Frage auf, ob unter solchen Bedingungen noch eine angemessene Verteidigung der Angeklagten möglich ist", sagte Rechtsanwältin Manon Gutwirth in der VRT.
Das Gericht hat diese Frage offensichtlich mit "Nein" beantwortet und folgte der Verteidigung: "schwerwiegende Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer", "kaum mögliche Auswertung zentraler Beweismittel". In der Praxis bedeutet das, dass das Verfahren eingestellt wird, also ohne über die Schuld zu entscheiden. Der "Lehrer" und seine 30 mutmaßlichen Komplizen gehen also vorerst straffrei aus. Doch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Die Föderale Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Roger Pint