Wer von einer ANPR-Kamera wegen zu schnellem Fahren oder Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde, kann auch für andere Vergehen belangt werden, etwa wenn der Fahrer am Steuer sein Handy genutzt hat. Das berichtet die Zeitung Het Nieuwsblad.
Die Polizei darf die Aufnahmen der Kameras auch von Hand prüfen. Ist darauf zu erkennen, dass der Fahrer ein Handy in der Hand hält, droht ein weiteres Bußgeld.
Spezielle Kameras, die Handynutzung am Steuer erkennen, gibt es bisher nicht. Ein solches Projekt ist aber in Vorbereitung und soll frühestens im kommenden Jahr kommen.
vrt/okr