Die Zuwanderungsgesetzgebung in Belgien soll reformiert und dabei strenger gefasst werden. Deshalb wird auch die Familienzusammenführung zukünftig hierzulande wohl strengeren Regeln unterliegen. Durch den Nachzug von Familienangehörigen kommen jährlich gut 40.000 Ausländer ins Land. Die Familienzusammenführung stellt damit den größten Anteil an der Migration nach Belgien.
Der Nachzug von Ehegatten oder Lebenspartnern und Kindern bei Personen die aus dem nicht EU-Ausland kommen, soll zukünftig dahingehend strenger geregelt werden, als dass nachgewiesen werden muss, dass die nachziehenden Personen nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, sie über eine ordentliche Wohnung verfügen können und ihr Einkommen einen gewissen Mindestbetrag nicht unterschreitet.
Der jetzt vom Innenausschuss der Kammer verabschiedete Text wurde von einer Mehrheit aus N-VA, CD&V, Open VLD, MR und PS gutgeheißen. Es ist zu erwarten, dass er auch im Plenum der Abgeordnetenkammer durchgewinkt werden wird.
ah