Im Rechtsstreit mit dem verurteilten Terroristen Nizar Trabelsi hat der belgische Staat gewonnen. Die zuständige Vollstreckungsrichterin hat Trabelsis Forderung über die Zahlung von Zwangsgeldern für ungültig erklärt. Dabei ging es insgesamt um mehr als drei Millionen Euro.
Der Tunesier war 2003 in Belgien zu zehn Jahren Haft verurteilt und 2013 rechtswidrig an die USA ausgeliefert worden. Nach seiner Rückkehr nach Belgien im Jahr 2025 erhielt er umgehend die Anordnung, das Land zu verlassen. Anschließend wurde er in das geschlossene Zentrum von Merksplas gebracht. Trabelsi legte dagegen Rechtsmittel ein und wurde noch im selben Jahr freigelassen. Dem belgischen Staat warf er vor, gegen ein Ausweisungsverbot verstoßen zu haben. Außerdem forderte er ein Zwangsgeld von drei Millionen Euro wegen angeblich unrechtmäßiger Kontakte zwischen den belgischen und amerikanischen Behörden.
Die Vollstreckungsrichterin urteilte, dass der belgische Staat das Ausweisungsverbot nicht verletzt hat. Auch eine Verletzung der Informationspflicht lag ihrer Ansicht nach nicht vor. Trabelsis Forderungen wurden daher vollständig abgewiesen.
belga/sh