Das Föderale Institut für die Menschenrechte lehnt weiterhin den Gesetzentwurf von Innenminister Bernard Quintin ab. Sein Entwurf soll es ermöglichen, radikale Organisationen zu verbieten.
Das Institut hat nun schon zum zweiten Mal dazu Stellung genommen. Es lobt einzelne Verbesserungen, sieht aber das Grundproblem ungelöst. Fast alle Taten, die ein Verbot rechtfertigen würden, seien bereits strafbar. Trotzdem setze die Regierung auf ein Verwaltungsverfahren.
Extreme Organisationen ließen sich schon jetzt über die Justiz bekämpfen, und zwar mit mehr Garantien für die Menschenrechte. Deshalb müsse die Justiz gestärkt werden.
Zudem befürchtet das Institut eine abschreckende Wirkung auf die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Schon die Drohung eines Verbots könne Menschen davon abhalten, Mitglied zu werden oder ihre Meinung zu äußern. Arbeitgeberverbände sollen wie die Gewerkschaften ausgenommen werden.
belga/vk