So werde Belgien die europäische Richtlinie gegen Rassismus umsetzen. Darin muss nicht das Opfer beweisen, dass es diskriminiert wurde, sondern der von ihm Beschuldigte muss beweisen, dass er nicht diskriminiert. Hintergrund ist die Klage eines marokkanisch-stämmigen Mannes aus Gent, dem wiederholt der Zutritt zu einer Diskothek verweigert worden war.
Verhofstadt: Keine Praxistests für Anwendung des Anti-Diskriminierungsgesetzes
Für die Anwendung des Anti-Diskriminierungsgesetzes werden doch keine Praxistests durchgeführt. Das hat Premierminister Verhofstadt in der Kammer erklärt. Die Regierung habe bessere Alternativen.