Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) hat einen Vorschlag zur Änderung des Euthanasiegesetzes für Menschen mit Demenz vorgelegt. Diese Menschen sollen künftig auch zu einem späteren Zeitpunkt Euthanasie beantragen können als bisher.
Nach derzeitiger Rechtslage muss eine Person zum Zeitpunkt des Euthanasieantrags urteilsfähig sein. Diese Bedingung soll künftig entfallen. Voraussetzung wäre allerdings eine zuvor abgefasste Patientenverfügung sowie eine frühzeitige und umfassende Versorgungsplanung.
Der CD&V-Parteivorsitzende Sammy Mahdi erklärte, Ziel sei es, Menschen mit Demenz auch in einer späteren Krankheitsphase die Euthanasie zu ermöglichen. Dafür müsse frühzeitig festgelegt werden, welche Wünsche die betroffene Person hat. Zudem müssten Ärzte und andere Beteiligte in die Planung einbezogen werden, um eine sorgfältige Entscheidung zu ermöglichen.
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