Bahngesellschaften dürfen folglich vorerst keine Passagiere zwischen zwei Reisezielen eines anderen Landes befördern.
Vor allem kleinere EU-Länder fürchten, mächtige Großunternehmen aus den Partnerländern könnten ihre staatlichen Eisenbahnen übernehmen.
Die EU-Abgeordneten einigten sich hingegen darauf, dass Fahrgästen bei Zuverspätungen von einer Stunde oder mehr ein Viertel der Fahrtkosten zurückgezahlt werden müssen. Verspätet sich eine Bahn um mehr als zwei Stunden, soll die Hälfte des Ticketpreises erstattet werden.
Wann diese neuen Bestimmungen in Kraft treten, ist noch offen.