März sind alle Inhaber eines Führerscheins der Kategorie B in Belgien befugt, auch ein Motorrad oder einen Motoroller von 125 Kubikzentimeter Hubraum zu fahren. Das hat der Automobilverband Febiac mitgeteilt. Die Möglichkeit bestand bereits 1998, war jedoch 3 Jahre später durch die damalige Verkehrsministerin Durant zurückgezogen worden. In Belgien sind über 5.000 dieser kleinmotorigen Zweiräder angemeldet. Ihre Anzahl hat sich seit 2003 verdoppelt.
Ab 1. März in Belgien: Motorräder oder Motoroller von 125 cc Hubraum fahren mit Führerschein B
Ab dem 1.