In Belgien tritt mit dem 1. September das neue Strafgesetzbuch in Kraft. Es ersetzt den bisherigen Kodex vollständig und bringt grundlegende Änderungen für die Justiz. Der Vorgänger ging noch auf das Jahr 1810 zurück. Die Justiz wird aber in der Praxis noch einige Jahre zwischen beiden Versionen hin- und herschalten müssen.
Künftig wird nicht mehr zwischen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen unterschieden. Stattdessen wird allgemein von Straftaten gesprochen, die je nach Schwere einem bestimmten Strafniveau zugeordnet werden.
Auch die Philosophie der Bestrafung ändert sich: Eine Haftstrafe soll künftig das letzte Mittel sein. Die Reform berücksichtigt dabei wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach Gefängnisstrafen nicht immer die beste Lösung sind.
Der Generalanwalt am Kassationshof, Damien Vandermeersch, einer der Väter der Reform, betont: Wenn es andere Möglichkeiten gibt, müsse die Justiz diese nutzen. Das werde in bestimmten Bereichen bereits praktiziert, beispielsweise bei Verkehrsdelikten, wo häufig Bußgelder statt Gefängnisstrafen verhängt werden.
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