Ab dem 1. September müssen Personen, die auf einem Elektroroller unterwegs sind, der schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren kann, einen Helm tragen. Dabei haben sie die Wahl zwischen einen Motorradhelm und einem Fahrradhelm.
Das hat der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität bekannt gegeben. Roller, deren Höchstgeschwindigkeit unter diesem Wert liegt, sind von der Helmpflicht ausgenommen.
Den Angaben zufolge ist die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von Elektrorollern stark gestiegen. Mit der Helmpflicht soll die Sicherheit der Rollerfahrer erhöht werden.
2025 kamen in Belgien 13 Personen durch Unfälle mit Elektrorollern ums Leben. 65 Prozent der Verletzungen, die nach Stürzen mit diesen Fahrzeugen behandelt werden, betreffen den Kopf.
belga/mitt/moko