Ab nächstem Frühling sollen Betriebe zu Beginn einer Untersuchung durch die Wirtschaftsinspektion Deadlines mitgeteilt bekommen. Diese Fristen gelten etwa für das Aushändigen bestimmter Informationen über die Firma beziehungsweise die von ihr abgewickelten Geschäfte.
Viele Betriebe arbeiteten korrekt mit der Wirtschaftsinspektion zusammen, so in diesem Zusammenhang der föderale Verbraucherschutzminister Rob Beenders von Vooruit. Allerdings müsse man feststellen, dass sich insbesondere große internationale Konzerne oft nicht um die geltenden Regeln scherten.
Wenn Betriebe merkten, dass die Wirtschaftsinspektion Praktiken auf die Schliche kommen könnte, die Ärger für die Firmen bedeuten könnten, bremsten sie die Ermittlungen häufig wo nur möglich. Dabei gehe es weniger um die formelle Weigerung zu kooperieren, sondern eher darum, dass die Betriebe bestimmte Informationen nicht rausrückten und die Wirtschaftsinspektion lange warten ließen. Damit sei nun Schluss, so Beenders.
Der flämische Unternehmerverband Voka mahnt derweil, dass sorgfältig unterschieden werden müsse zwischen Betrieben, die nicht kooperieren wollten, und Betrieben, die das nicht könnten. Beenders verweist in diesem Kontext auf einen Ermessensspielraum der Behörden, etwa, wenn es triftige Gründe gebe, warum angeforderte Informationen nicht zügig übermittelt worden seien.
Boris Schmidt