Gemeinden, die das Betteln einschränken oder verbieten, verstoßen gegen die Europäische Sozialcharta. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die der Europäische Ausschuss für soziale Rechte veröffentlicht hat. Dieser Ausschuss ist das Gremium des Europarates, das für die Umsetzung dieser Charta zuständig ist. Belgien hatte diese Charta im Jahr 1990 ratifiziert.
253 der insgesamt 565 Gemeinden in Belgien haben Verbote erlassen, die nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisationen FIDH (Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme) und ATD Vierte Welt über die zulässigen Grenzen hinausgehen und die Menschenrechte von Bettlern einschränken.
belga/moko