Kritiker sprechen von einer Rückkehr oder faktischen Wiedereinführung der Probezeit. Die war ja Ende 2013 abgeschafft worden. Aber diese Darstellung sei so nicht richtig, so David Dedouche im Interview mit Radio Eén sinngemäß. Er ist Beschäftigungsexperte beim Personaldienstleister Acerta: Die Neuregelung sei nicht wirklich das Gleiche wie die Probezeit früher mit einem offiziellen Vertrag, der die Probezeit regelte. Eine Probezeit, die also explizit vereinbart werden musste - und die wohlgemerkt auch nicht für alle gleich lang war.
Für Arbeiter betrug die Probezeit typischerweise ein bis zwei Wochen, bei Angestellten zwischen einem Monat und einem Jahr, mit jeweils einer Kündigungsfrist von einer Woche. Seit der Abschaffung der Probezeit gelten Kündigungsfristen, die davon abhängig sind, wer das Arbeitsverhältnis beendet.
Die Neuregelung sorge eben dafür, dass die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten für alle neuen, unbefristeten Verträge und für beide Seiten die gleiche ist: eine Woche, genauer gesagt sieben Kalendertage. Und auch noch wichtig: Jede Kündigung muss vonseiten des Arbeitgebers schriftlich begründet werden.
Das Ziel der Regierung ist dabei deutlich: Die sogenannte Arbeitsmobilität stimulieren, indem der Arbeitgeber mehr Flexibilität bekommt, wie es der Acerta-Experte formuliert. Anders ausgedrückt: Wenn es aus Sicht der Arbeitgeber nicht läuft mit neuen Arbeitnehmern oder es irgendwelche Probleme gibt, können sie sie einfacher und schneller wieder loswerden, was den Arbeitgebern natürlich Kosten spart.
Die Arbeitgeberorganisationen ihrerseits heben aber hervor, dass das auch bedeutet, dass Arbeitgeber schneller bereit sein werden, Menschen einzustellen, und Menschen eher eine Chance geben, die vielleicht kein perfektes Profil haben für eine Stelle. Einfach, weil die eventuelle Reue nicht so lang dauert wie bisher.
Beschäftigungsexperten heben in diesem Zusammenhang auch hervor, dass Betriebe seit der Abschaffung der Probezeit verstärkt nach Alternativen gesucht haben, um sich potenziell weniger lang an neue Arbeitnehmer zu binden. So hat die Zahl der befristeten und der Zeitarbeitsverträge seit 2014 deutlich zugenommen, so eine Uni-Dozentin für Personalmanagement in der Zeitung De Morgen. Das sei für Arbeitnehmer nicht wirklich besser, denn so hätten sie oft keine Aussicht auf eine Festanstellung – mit einer Probezeit hingegen schon.
Das hebt auch Dedouche hervor: Trotz der verkürzten Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten hätten die Betroffenen von Anfang an einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Er sieht ohnehin Vorteile für beide Seiten. Wenn es ein Mismatch gebe, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zueinander passten, ziehe sich das nicht länger als nötig hin. Und das gelte nicht nur für die Arbeitgeber, sondern für beide Seiten: Schließlich sähen längst nicht alle Arbeitnehmer die Erwartungen erfüllt, die sie bei Einstellung hätten. Er erwarte auch keine größere Zunahme der Entlassungen beziehungsweise Kündigungen. Aber er gibt zu, dass nur die Praxis zeigen wird, inwiefern sich die Hoffnungen und Erwartungen erfüllen werden.
Und es wird sich auch zeigen müssen, inwiefern die Arbeitnehmer mitspielen bei dem Ganzen. Laut einer Untersuchung ist Jobsicherheit nämlich der wichtigste Faktor, um sich am Arbeitsplatz wohl zu fühlen – zumindest für flämische Arbeitnehmer. Noch vor Art der Tätigkeit, Work-Life-Balance und Gehalt. Experten warnen deshalb auch, dass die verkürzten Kündigungsfristen die Zufriedenheit am Arbeitsplatz untergraben könnten.
Aus den Gewerkschaften gibt es naturgemäß ebenfalls scharfe Kritik. Auch und gerade hinsichtlich einer möglichen Untergrabung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Neue Arbeitnehmer kämen nicht fix und fertig in ihrem neuen Job an, so etwa sinngemäß Bert Engelaar von der sozialistischen Gewerkschaft. Es dauere seine Zeit, bis sich alles einpendele.
Boris Schmidt