In einer Klinik ist die gesetzliche Höchstgrenze für Eizellspenden in zwei Fällen überschritten worden. Das berichtet der Flämische Rundfunk und beruft sich auf die Föderalagentur für Arzneimittel.
Laut Gesetz dürfen die genetischen Zellen einer Spenderin oder eines Spenders nur für höchstens sechs Familien verwendet werden. Nach den vorliegenden Informationen wurden die Eizellen einer Spenderin für sieben Familien und die einer zweiten Spenderin für acht Familien genutzt.
Letztes Jahr war bekanntgeworden, dass mehrere Fruchtbarkeitszentren die gesetzliche Grenze bei Samenspenden überschritten hatten.
belga/vrt/okr