Totgeborene Kinder sollen in Belgien künftig leichter auch offiziell einen Familiennamen erhalten können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Ministerrat auf Vorschlag von Justizministerin Annelies Verlinden gebilligt.
Künftig können Eltern einem totgeborenen Kind, das nach einer Schwangerschaft zwischen 140 und 179 Tagen zur Welt kommt, neben einem Vornamen auch einen Familiennamen geben. Das soll auch rückwirkend für bereits ausgestellte Geburtsurkunden möglich sein. Nach geltendem Recht konnten betroffene Eltern in solchen Fällen ihr Kind bislang nur mit einem Vornamen eintragen lassen.
Justizministerin Verlinden spricht von einer Reform, die der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen betroffener Familien besser gerecht werde.
belga/fk