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Kammer gibt grünes Licht für Begrenzung gleichgestellter Zeiten bei der Pensionsberechnung

17.07.202607:19
Rentenamt in Brüssel
Rentenamt in Brüssel (Archivbild: Siska Gremmelprez/Belga)

Eine Mehrheit der Abgeordneten der Kammer hat für die Begrenzung gleichgestellter Zeiten bei der Pensionsberechnung gestimmt. Die Kammer hat auch grünes Licht gegeben für eine Lockerung der Regeln über die Öffnungszeiten von Geschäften.

Die Begrenzung gleichgestellter Zeiten zur Pensionsberechnung bettet sich ein in den Rahmen der weitreichenden Rentenreform der Föderalregierung. Für Menschen, die ab dem 1. Juli 2027 in Pension gehen, wird die Dauer der Zeitabschnitte gedeckelt, die sie als sogenannte "gleichgestellte Zeiten" anrechnen lassen können. Diese Deckelung richtet sich nach der Dauer der absolvierten Laufbahn.

Die Gewerkschaften kritisieren die Maßnahme als rückwirkenden Abbruch bereits erworbener Rentenansprüche. Sie haben angekündigt, zusammen mit rund 40 Verbänden von Kunstschaffenden dagegen vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Kunstschaffende werden von der Neuregelung finanziell besonders hart getroffen.

Was die Ladenöffnungszeiten betrifft, darf der Einzelhandel künftig im Prinzip sieben Tage die Woche öffnen, und zwar bis 21 Uhr. Bisher war um 20 Uhr Schluss, außerdem war vorgeschrieben, mindestens einen Tag pro Woche Pause zu machen. Damit soll die belgische Wirtschaft gestärkt werden gegenüber der Konkurrenz von Ladengeschäften in den Nachbarländern und Online-Händlern.

Behörden dürfen auch in Zukunft nicht ausschließlich über das Internet erreichbar sein. Sie müssen Bürgern immer auch die folgenden drei Kontaktoptionen bieten: per Telefon, schriftlich per Briefpost und persönlich an Schaltern.

Boris Schmidt

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