Verbraucherschutzminister Rob Beenders mahnt die Banken, Opfer von Phishing zu entschädigen. Sie haben nach dem Gesetz Anspruch auf Erstattung ihres Schadens, wenn die Bank keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Beenders erklärt, manche Banken würden das Gesetz nicht korrekt anwenden. Betroffene dürften nicht erst vor Gericht ziehen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.
Gerade erst hat der Kassationshof in einem Fall von Phishing den Begriff der groben Fahrlässigkeit näher definiert. Danach liegt sie nur vor, wenn ein vernünftiger und normalerweise sorgfältiger Bankkunde niemals so gehandelt hätte, wie es ein Phishing-Opfer getan hat.
Banken berufen sich oft auf grobe Fahrlässigkeit, um Opfer nicht entschädigen zu müssen.
belga/okr