Der Staatsrat hat eine Anweisung der föderalen N-VA-Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt kassiert, die materielle Unterstützung für Asylbewerber begrenzt hat, die zuvor schon einen Schutzstatus in einem anderen EU-Land bekommen haben.
Die entsprechende Anweisung an Fedasil war nach Inkrafttreten des EU-Migrationspaktes Mitte Juni ergangen. Verschiedene Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen hatten daraufhin ein Eilverfahren vor dem Staatsrat angestrengt.
Die Nichtregierungsorganisationen widersprachen der Praxis von Fedasil, Menschen, die in einem anderen EU-Staat schon Asyl bekommen haben, gleichzusetzen mit sogenannten Folgeantragsstellern, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens in Belgien einen weiteren Asylantrag in Belgien stellen. Solchen Folgeantragstellern kann nach geltendem belgischem Recht materielle Unterstützung begrenzt oder verweigert werden.
Diese automatische Gleichsetzung sei nicht zulässig, so der Staatsrat nun. Das europäische Recht unterscheide zwischen diesen beiden Kategorien von Asylsuchenden und die Ministerin habe nicht belegt, dass Menschen, die woanders in der Europäischen Union einen Schutzstatus hätten, nach belgischem Recht Folgeantragsteller seien.
Ihre Anweisung, beide Gruppen gleichzusetzen, verstoße nach einer ersten Einschätzung also gegen geltendes Recht und verletze das Recht der Asylbewerber auf ein menschenwürdiges Leben.
Asyl- und Migrationsministerin Van Bossuyt hat die Entscheidung in einer ersten Reaktion als eher politisch als juristisch motiviert kritisiert. Ihr Kabinett hat die endgültigen Texte vom Staatsrat noch nicht erhalten. Wenn das geschehen sei, werde man prüfen, welche Möglichkeiten man in der Angelegenheit noch habe.
Boris Schmidt