Bei der Bekämpfung von Sozialbetrug dürfen die ÖSHZ bald mit Detekteien zusammenarbeiten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Ministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) vor, den der Ministerrat bereits gebilligt hat.
Demnach sollen Sozialhilfeempfänger künftig stärker auf verschwiegenes Immobilienvermögen im Ausland überprüft werden können. Besteht ein konkreter Betrugsverdacht, dürfen die Sozialhilfezentren künftig Detekteien beauftragen, dazu gezielt Informationen einzuholen - etwa aus Grundbüchern oder amtlichen Registern.
Die eigentliche Prüfung des Leistungsantrages bleibt jedoch ausschließlich Sache der Sozialhilfezentren. Nach Angaben der Ministerin sollen die Kontrollen nur bei konkreten Hinweisen auf nicht angegebenes Vermögen oder bei widersprüchlichen Angaben erfolgen.
belga/sh