Der Gesetzesvorschlag zur Einführung eines Verbots von Ganzkörperschleiern wie Burka oder Nikab hatte schon in der letzten Legislaturperiode fast alle parlamentarischen Hürden genommen. Vor einem Jahr hatte das Parlament einen entsprechenden Beschluss gefasst, der aber wegen des Sturzes der Regierung nicht mehr im Senat verabschiedet werden konnte.
Laut Gesetzentwurf darf künftig niemand mehr sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllen, dass er nicht mehr zu identifizieren ist. Das Verbot gilt auf Straßen, in Parks, Sportanlagen, Geschäften und öffentlichen Gebäuden. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen zwischen 15 und 25 Euro oder bis zu sieben Tage Gefängnis.
Viele Burka-Kritiker sehen im Ganzkörperschleier eine Form der Unterdrückung der Frau, andere ein Sicherheitsrisiko, da Personen dadurch unkenntlich sind. Bei der Abstimmung gab es eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen. Das Burka-Verbot muss jetzt noch vom Senat gutgeheißen werden.
Archivbild: Julien Warnand (belga)