Das frankophone Arbeitsgericht in Brüssel hat entschieden, dass drei Lieferanten der Plattform Uber Eats Belgium als Selbstständige und nicht als Arbeitnehmer einzustufen sind. Damit wies das Gericht die Klage der drei Lieferanten ab, die als Arbeitnehmer anerkannt werden wollten.
Zuvor hatte die sogenannte Verwaltungskommission zur Regelung der Arbeitsverhältnisse den Lieferanten recht gegeben. Uber Eats Belgium hatte diese Entscheidung jedoch vor dem Arbeitsgericht angefochten.
Die christliche Gewerkschaft CSC hat das Urteil des Arbeitsgerichts scharf kritisiert. Man habe den Eindruck, dass die Zeit um fünf Jahre zurückgedreht werde, heißt es in einer Pressemitteilung der CSC. Das Urteil stehe im Widerspruch zu früheren Entscheidungen, unter anderem des Arbeitsgerichts Antwerpen sowie des Brüsseler Arbeitsgerichts im Fall von Lieferanten der Plattform Deliveroo.
belga/rop