Zahnärzte dürfen ab dem 1. Juli keine Honorarzuschläge mehr für sozial schwache Patienten verlangen. Betroffen sind Personen mit erhöhter Kostenerstattung, das sogenannte EKE-Statut.
Bereits seit Anfang 2025 waren Zuschläge auf bestimmte Leistungen untersagt. Jetzt wird das Verbot auf alle ambulanten zahnärztlichen Leistungen ausgeweitet.
Ziel ist laut dem Landesinstitut für Kranken-und Invalidenversicherung (Likiv) ein besserer Zugang zu zahnärztlichen Behandlungen und stabile Preise für Patienten.
Ähnliche Regeln gelten bereits für Allgemein- und Fachmediziner.
belga/vk