Viele Menschen nutzen das Internet und die sozialen Medien, um sich mehr oder weniger harmlos die Zeit zu vertreiben. Aber es gibt auch Menschen, die die technischen Möglichkeiten unserer Zeit für ihre dunkelsten Fantasien nutzen. Und zwar auf unglaublich abscheuliche Weise. Dazu gehören auch die fast immer männlichen Internetnutzer, die auf Webseiten, in Foren oder in Gruppenchats wie auf Telegram intime und intimste Aufnahmen ihrer Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen zeigen und tauschen.
Ein weitverbreitetes Phänomen, das sich gut mit einem Fall aus Italien illustrieren lässt: Dort musste der Facebook-Mutterkonzern Meta im letzten Jahr auf Anweisung der Behörden eine Seite seines sozialen Netzwerks löschen, auf der Tausende Männer heimlich gemachte intime Aufnahmen ihrer Partnerinnen geteilt hatten.
Eine Untersuchung der VRT hat nun dokumentiert, dass auch belgische Männer an dieser Art von Aktivitäten beteiligt sind. Die Journalisten konnten über 30 belgische Accounts identifizieren, die auf über zwanzig unterschiedlichen Plattformen sexuelle Bilder ihrer Partnerinnen gepostet haben. Bilder, die sie explizit damit bewarben, dass die gezeigten Frauen und Mädchen sich nicht bewusst waren, dass sie fotografiert beziehungsweise gefilmt wurden. Und die Rede ist auch nicht von einzelnen Aufnahmen, sondern von jeweils Dutzenden bis Hunderten, wenn nicht sogar mehr.
Das ist auch nicht nur moralisch absolut verwerflich, sondern auch eine Straftat, wie Liesbeth Stevens vom Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern gegenüber der VRT betont. Intime Aufnahmen von Menschen zu machen, die sich dessen nicht bewusst sind und keine Zustimmung dafür gegeben haben, ist seit Jahren absolut verboten. Und selbst wenn die aufgenommene Person von der Aufnahme wisse, sei immer noch deren explizite Zustimmung notwendig, um das Bild zu verbreiten, etwa über das Internet.
Voyeurismus, Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Erlaubnis, gegebenenfalls Stalking, zählt Sofie Royer auf, Professorin für Sicherheit und Menschenrechte an der Freien Universität Brüssel VUB. Plus erschwerende Umstände, wenn sich die Taten innerhalb einer Familie oder Partnerschaft ereignen. Alles Vergehen, die auch mit Gefängnis geahndet werden können. Was natürlich leichter gesagt als getan ist, weil die belgische Justiz bekanntermaßen hoffnungslos überlastet ist. Und es mangelt nicht nur an Personal und Mitteln, sondern oft auch an der notwendigen Cyber-Expertise, wie Stevens einräumt.
Aber sie sieht ohnehin nicht nur Polizei und Justiz in der Pflicht: Die großen Internet-Akteure trügen hier eine ganz erhebliche Verantwortung. Es müsse ein System kommen, in dem präventiv verhindert werden könne, dass Aufnahmen ohne das Wissen und die Zustimmung der aufgenommenen Personen verbreitet werden könnten.
Wie realistisch das ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. In der Vergangenheit haben sich die verantwortlichen Internet-Akteure in puncto proaktives Handeln gegen Online-Gewalt und -Missbrauch nachweislich nicht wirklich mit Ruhm bekleckert. Aber selbst wenn sie absolut kooperieren würden, würde das das Problem des Löschens intimer Bilder nur bedingt lösen.
Das Offline-Nehmen von Bildern ist nur im zugänglichen Internet eine Option, erinnert Royer. Wenn die Bilder in privaten Unterhaltungen getauscht beziehungsweise irgendwo gespeichert worden seien, könnten sie einfach nie komplett entfernt werden. Ein Wissen, dass für Opfer natürlich extrem belastend ist.
Und es gibt noch weiteres, sehr großes Problem: Viele Opfer wüssten gar nicht, dass ihre Partner beziehungsweise Ex-Partner solche Aufnahmen gemacht oder mit anderen geteilt hätten. Andere wüssten es zwar, erstatteten aber keine Anzeige, zum Beispiel weil sie sich schämten. Das mache es nicht nur schwierig, das wahre Ausmaß des Problems abzuschätzen, sondern eben auch, dagegen vorzugehen.
Boris Schmidt