Ein Gericht in Gent hat den belgischen Staat dazu verurteilt, einen Gefängnisinsassen in eine geeignete Einrichtung zu verlegen, damit er eine angemessene medizinische Behandlung bekommt. Sollte die Verlegung nicht innerhalb der nächsten 30 Tage erfolgt sein, muss der Staat ein tägliches Zwangsgeld von 250 Euro zahlen.
Der inhaftierte Mann sitzt bereits seit fünf Jahren im Gefängnis, obwohl er Anrecht auf einen Platz in einer psychiatrischen Einrichtung oder Klinik hat. Dadurch verschlechtert sich sein Gesundheitszustand und das verletzt seine Menschenrechte, so das Gericht.
Der belgische Staat ist in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen ähnlicher Fälle verurteilt worden, auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
belga/vrt/jp