Bürgermeister, Schöffen und ÖSHZ-Präsidenten dürfen keine Flexi-Jobs mehr ausüben. Das berichtet die Zeitung De Standaard. Bisher wurden lokale Mandatsträger bei der Beurteilung der Voraussetzungen für einen Flexi-Job wie Arbeitnehmer behandelt.
Das Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv) erklärt nun, dass diese Praxis rechtlich nicht korrekt gewesen sei. Wer einen Flexi-Job ausüben will, muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens vier Fünfteln nachweisen.
Mandatsträger sind keine Arbeitnehmer im üblichen Sinn und fallen daher nicht unter diese Regel. Über einen speziellen Code wurden sie bisher in der Sozialversicherungsmeldung aber trotzdem als solche erfasst. Das Likiv räumt nun ein, dass diese Regelung rechtlich nicht korrekt war und hebt sie zum 1. Juli auf.
Der flämische Städte- und Gemeindeverband kritisiert die Entscheidung. Sie könne Menschen davon abhalten, ein lokales politisches Mandat zu übernehmen. Besonders umstritten ist der Zeitpunkt: Erst Ende April hatte die Föderalregierung die Ausweitung von Flexi-Jobs auf alle Branchen beschlossen.
Flanderns Innenministerin Hilde Crevits (CD&V) fordert, die Regelung müsse überprüft werden.
belga/sh