Schon bislang kann die Polizei Autofahrern mit Alkohol am Steuer direkt für mehrere Stunden den Führerschein entziehen. Je nach Fall können das zwei, drei, sechs oder zwölf Stunden sein. Eine Vorschrift, den Führerschein einzuziehen, gibt es allerdings nicht.
Das wird sich künftig ändern. Jeder Autofahrer, der mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 0,8 Promille im Blut kontrolliert wird, muss seinen Führerschein für zwölf Stunden abgeben. Bei einem höheren Alkoholwert ist der Lappen für mindestens 15 Tage weg. So, wie bisher. Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli gelten.
Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die Strafen für Autofahrer mit einem provisorischen Führerschein verschärft. Wer mit einem solchen Führerschein einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, soll künftig systematisch seinen Führerschein abgeben müssen. So, wie bislang schon alle normale Führerscheinbesitzer während der ersten beiden Jahre. Um den Schein dann wiederzubekommen, muss eine theoretische oder praktische Fahrprüfung bestanden werden.
Kay Wagner