Der Discounter Aldi darf seine Beschäftigten sonntags nur bis 12 Uhr arbeiten lassen. Würden die Mitarbeiter sonntags bis 13 Uhr arbeiten, würde die Supermarktkette gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Darauf weist der Föderale Dienst für Beschäftigung hin.
Damit gibt die Behörde den Gewerkschaften grundsätzlich recht, die schon seit längerem kritisieren, dass Supermärkte gegen diese Vorschrift verstoßen. Allerdings sind Ausnahmen möglich: An sechs Sonntagen pro Jahr dürfen Mitarbeiter ganztägig beschäftigt werden. Außerdem gilt diese Regel nicht für Geschäfte in Badeorten und touristische Zentren.
Sollten Verstöße festgestellt werden, werde die Arbeitsinspektion einschreiten, drohte die Behörde an.
belga/sh