Der Prozess, über den sich der Antwerpener Eilverfahrensrichter ausgesprochen hat, betrifft ein Senioren-Paar. Diese waren von Cyberkriminellen dazu gebracht worden, einen Betrag von 50.000 Euro an einen angeblichen Bankmitarbeiter in Portugal zu überweisen.
In Fällen, in denen Menschen Verbrechern selbst Geld überweisen, werfen die Banken den Opfern meist grobe Fahrlässigkeit vor. Mit dieser Begründung verweigern die Banken dann auch, den Geschädigten ihr Geld zu erstatten.
Zumindest im vorliegenden Fall sei das aber nicht zulässig, so der Antwerpener Eilverfahrensrichter. Der Richter verweist dabei auf frühere europäische Gerichtsentscheidungen. Aus denen gehe hervor, dass Banken Phishing-Opfer zunächst immer entschädigen müssten. Erst in einem zweiten Schritt können die Banken dann versuchen, ihren Kunden grobe Nachlässigkeit nachzuweisen, um das Geld eventuell wieder zurückzufordern.
Ein Experte für Bankrecht bezeichnet die Entscheidung des Richters als "bahnbrechend". Es sei sehr wichtig, dass damit die Rollen umgekehrt würden, dass die Bank erst zahlen müsse und dann vor Gericht ziehen müsse - und nicht der Kunde erst juristisch aktiv werden müsse.
Boris Schmidt