Ab Montag müssen Menschen, deren Krebserkrankung fünf Jahre oder länger zurückliegt, dies nicht mehr bei der Versicherung angeben. Bisher war die Angabe verpflichtend, wenn man beispielsweise eine Restschuld- oder eine Einkommensversicherung abschließen wollte.
Das führte häufig zu höheren Risikoprämien, in manchen Fällen sogar zur Ablehnung. Auch bei der Reiserücktrittsversicherung müssen Betroffene ab sofort keine Angaben zu Vorerkrankungen mehr machen, sofern ihre Krankheit als geheilt gilt.
Weitere Neuerungen ab 1. Juni
Zu den Neuerungen ab dem 1. Juni zählt auch, dass Zigarettenschachteln und Verpackungen anderer Tabakprodukte kein Logo und keine auffälligen Farben mehr haben dürfen. Dadurch sollen sie besonders für Jugendliche noch unattraktiver werden. Für Händler gibt es eine Übergangsfrist von ein paar Monaten.
Außerdem wird die Rückerstattung der Impfkosten gegen Papillomviren auf die Altersgruppe 19 bis 30 Jahre ausgeweitet.
vrt/jp