Geschäfte, die die Bezeichnung "Schlussverkauf" auch außerhalb der gesetzlichen Ausverkaufsperiode benutzen, können Geldstrafen, die sie dafür erhalten, vor Gericht anfechten.
Der Staatsrat hatte am Mittwoch entsprechende Geldbußen gegen drei Bekleidungsketten aufgehoben, wie die Zeitung De Tijd berichtet. Die Bekleidungsketten hatten zwar mit der Nutzung des Begriffs "Schlussverkauf/Soldes/Solden" außerhalb der festgelegten Zeiträume gegen das belgische Gesetz verstoßen. Nach Ansicht des Staatsrates entspricht dieses Gesetz aber nicht den europäischen Richtlinien.
Dem Anwalt einer der Bekleidungsketten zufolge ermöglicht das Urteil des Staatsrates jetzt, dass jedes Unternehmen nach eigenem Ermessen den Zeitpunkt für Schlussverkäufe festlegen kann und nicht an die Periode von Sommer- und Winterschlussverkauf gebunden ist.
Jetzt ist die Frage, ob damit der Staatsrat de facto der belgischen Schlussverkaufsregelung ein Ende gesetzt hat.
belga/vrt/est