Ab dem kommenden Sommer können neben Ärzten auch Kinesitherapeuten, Logopäden und Hebammen Patienten im Rahmen einer Videokonsultation behandeln. Das hat der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) mitgeteilt.
Für Kinesitherapeuten und Hebammen soll die Möglichkeit ab dem 1. Juli bestehen. Es gibt einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen: Die Patienten müssen vor einer Videokonsultation mindestens einmal persönlich bei dem betreffenden Kinesitherapeuten oder der Hebamme gewesen sein und können höchstens zwei aufeinanderfolgende Videobehandlungen erhalten.
Für Logopäden beginnt die Möglichkeit zur Videobehandlung ab dem 1. August. Sie ist für maximal zehn aufeinanderfolgende Sitzungen möglich, es muss aber auch im Vorfeld eine persönliche Sitzung stattfinden. Bei Patienten unter vier Jahren ist eine Konsultation per Video nicht zulässig.
Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke bezeichnet die Videokonsultationen als "eine nützliche Ergänzung der Gesundheitsversorgung". Für Gesundheitsdienstleister führe es zu weniger Terminausfällen, für Patienten zu einer besseren Nachsorge. Die Versorgung werde nicht durch volle Terminkalender oder schwierige Anfahrtswege unterbrochen.
Für Ärzte gibt es bereits einen Rahmen für Videokonsultationen. Sie konnten seit der Corona-Pandemie auch telefonische Beratungen durchführen. Die Erstattung dafür ist aber seit Anfang 2025 eingestellt worden.
belga/est