Damit antwortete er auf eine entsprechende Frage des Ecolo-Abgeordneten Nollet sowie des CD&V-Abgeordneten De Crem. Für die Wahlen 2003 war eine Doppelkandidatur ermöglicht, anschließend aber vom Schiedshof als nichtig erklärt worden. Der Premierminister bestand darauf, die Regierung werde nichts tun, um eine Doppelkandidatur zu ermöglichen.
Keine Doppelkandidatur für Senat und Kammer bei Parlamentswahlen
Bei den nächsten Parlamentswahlen dürfen die Politiker nicht gleichzeitig für den Senat und die Kammer kandidieren. Das erklärte Premierminister Verhofstadt heute in der Kammer.