Diese hatten sich vor Gericht verantworten müssen, weil sie bei einem 14-jährigen Mädchen einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hatten, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit zwischen Beratungsgespräch und Eingriff einzuhalten.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass das medizinische Personal nicht leichtfertig gehandelt hatte. Wenn die Abtreibung später durchgeführt worden wäre, hätte die Jugendliche bereits die 12. Schwangerschaftswoche überschritten gehabt, heißt es in der Urteilsbegründung. Nach diesem Zeitpunkt sind Abtreibungen in Belgien nur noch dann legal, wenn die Gesundheit der werdenden Mutter gefährdet ist.
Gericht in Brügge spricht Mitarbeiter von Abtreibungsklinik in Ostende frei
Ein Gericht in Brügge hat heute 5 Mitarbeiter einer Abtreibungsklinik aus Ostende freigesprochen.