Seit gut einer Woche kann die Einkommenssteuererklärung auf der Plattform des Finanzministeriums MyMinfin ausgefüllt werden. Aber auch das Einreichen der Steuererklärung in Papierform ist weiterhin möglich. Im vergangenen Jahr haben allerdings nur vier Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuerklärung auf Papier abgegeben. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl mehr als halbiert.
Zu beachten sind unterschiedliche Fristen: Wer die Steuererklärung in Papierform einreicht, muss die Dokumente bis spätestens 30. Juni zurückschicken. Auf MyMinfin hat man etwas länger Zeit, nämlich bis zum 15. Juli. Das gilt jeweils auch für den Fall, dass man den Vorschlag der vereinfachten Steuererklärung abändern muss. Noch etwas länger Zeit haben Personen, die zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Einkünfte einer beruflichen Tätigkeit im Ausland haben. In dem Fall läuft die Frist am 16. Oktober ab, wenn man denn seine Steuererklärung auf MyMinfin abgibt.
Wer die jeweilige Frist verpasst oder gar keine Steuererklärung einreicht, läuft Gefahr, eine Geldbuße und bzw. oder einen Steuerzuschlag zu erhalten. Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen jedenfalls empfiehlt, die Steuererklärung so schnell wie möglich einzureichen. Sollte einem danach auffallen, dass beim Ausfüllen doch ein Fehler unterlaufen ist, besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung einmal zu korrigieren. Das geht auf MyMinfin bis zum 15. Juli.
Viele nutzen Vorschlag der vereinfachten Steuererklärung
Im Vorschlag der vereinfachten Steuererklärung sind bereits die Informationen eingetragen, die den Behörden vorliegen. Fast vier Millionen Steuerpflichtige haben in diesem Jahr einen solchen Vorschlag der vereinfachten Steuererklärung bekommen. Bei der Verschickung in Papierform kam es in diesem Jahr zu einer Panne: Da in der Darstellung der vorläufigen Berechnung ein Betrag fehlte, musste das Finanzministerium rund 950.000 Briefe neu verschicken. Auf MyMinfin ist der Vorschlag der vereinfachten Steuererklärung aber jederzeit einsehbar.
In jedem Fall sollte man die voreingetragenen Angaben immer gut überprüfen und gegebenenfalls ändern oder ergänzen - sei es auf MyMinfin oder aber in Papierform. Empfohlen wird unter anderem, darauf zu achten, ob mögliche Spenden, die geltend gemacht werden sollen, auch tatsächlich aufgeführt sind. Im vergangenen Jahr jedenfalls waren 93 Prozent der Personen, die einen vorausgefüllten Vorschlag der vereinfachten Steuererklärung bekommen haben, damit einverstanden und haben keine Änderungen angebracht.
Einige Steuerermäßigungen sind weggefallen
In diesem Jahr gibt es bei der Steuererklärung im Vergleich zu 2025 weniger Felder zum Ausfüllen: 699 sind es diesmal, also rund 50 weniger als im vergangenen Jahr. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass einige Steuerermäßigungen abgeschafft wurden. Das gilt zum Beispiel für die Kosten im Rahmen einer Adoption, aber auch die Pauschale für besonders lange Arbeitswege oder die Steuerermäßigung für Hausangestellte sind weggefallen.
Auch bei den Spenden gibt es eine Änderung. Denn die Steuerermäßigung bei Spenden in Höhe von mindestens 40 Euro ist von 45 Prozent auf 30 Prozent herabgesetzt worden. Das heißt: Wer beispielsweise 100 Euro gespendet hat, dem wird nur noch eine Steuerermäßigung von 30 Euro gewährt.
Obwohl es diesmal weniger Felder zum Ausfüllen gibt, bleibt die Steuererklärung umfangreich. Wer Unterstützung benötigt, für den besteht die Möglichkeit, sich von einem Mitarbeiter des Finanzministeriums telefonisch helfen zu lassen. Dazu kann man auf der Webseite des Finanzministeriums einen Termin vereinbaren. Der Mitarbeiter ruft dann an und hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung. Allerdings ist das nur bis zum 29. Juni möglich. Man sollte da schnell handeln und einen Termin abmachen, wenn man diese Hilfe in Anspruch nehmen möchte.
Moritz Korff