Ab dem 1. Mai gilt in Gefängnissen eine neue Regelung in Bezug auf Drogentests. Diese können im Verdachtsfall durchgeführt werden.
Dazu werden Urin- oder Speichelproben entnommen. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird der Häftling dem medizinischen und psychosozialen Dienst übergeben.
Zudem sind Strafmaßnahmen möglich. Das kann die Überführung in Einzelhaft sein, aber auch der Entzug von Besuchen oder ein Nutzungsverbot für die Gefängnisbücherei. Weigert sich ein Häftling, den Drogentest durchzuführen, wird dieser automatisch als positiv eingestuft.
Laut Justizministerin Annelies Verlinden soll das neue Gesetz die Sicherheit und die Gesundheit der Häftlinge verbessern sowie ihre Resozialisierungsmöglichkeiten erhöhen. Als kritisch wird gesehen, dass Spuren gewisser Drogen bis zu 70 Tage im Körper verbleiben können und deshalb in bestimmten Fällen bereits vor dem Gefängnisaufenthalt konsumiert worden sein könnten.
rtbf/moko