Bislang muss ein Häftling marokkanischer Nationalität einer Abschiebung in seine Heimat zustimmen. In Belgien befinden sich rund 1.000 marokkanische Staatsbürger in Haft.
Justizminister De Clerck geht aber davon aus, dass nur einige Dutzend marokkanische Häftlinge in ihr Heimatland abgeschoben werden können.
So gilt die Regel beispielsweise nicht bei jedem Vergehen. Häftlingen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind von dem Verfahren ganz ausgenommen.
Belgien strebt eine ähnliche Vereinbarung mit der Türkei an.
vrt/ok - Archivbild: belga