Früher wurde eine Kündigungsgebühr fällig, wenn Kunden vorzeitig ihren Strom- beziehungsweise Gasanbieter wechseln wollten. Seit 2012 gilt das aber nicht mehr für Privathaushalte, Selbstständige und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Sie können seitdem ohne zusätzliche Kosten und jederzeit zu einem anderen Anbieter oder in eine andere Vertragsart wechseln. Einzige Voraussetzung ist die Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Wochen.
Das Prinzip müsse wieder für beide Seiten lauten: fest ist fest, eine Vereinbarung ist eine Vereinbarung, so Marc Van Den Bosch von der Febeg in der VRT. So wie sich ein Lieferant engagiere, den Kunden für den vereinbarten Zeitraum zum vereinbarten Preis mit Energie zu versorgen, so müssten die Kunden diese Abmachung ebenfalls respektieren. Oder eben eine Strafe beziehungsweise Entschädigung zahlen. Das stehe übrigens auch im Regierungsabkommen drin.
Die Strom- und Gaslieferanten fürchten vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreiskrise, dass viele Menschen jetzt wieder in feste Verträge wechseln könnten, um sich vor stark fluktuierenden Preisen zu schützen. Nur um dann wieder wegzuwechseln, wenn sich die Lage stabilisiert hat.
Boris Schmidt