Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern sind seit April 2023 verpflichtet, Absprachen über die Erreichbarkeit ihres Personals zu treffen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ein gesetzlich verankertes Recht haben, außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht auf dienstliche Telefonanrufe, E-Mails oder Nachrichten zu reagieren. Eine Ausnahme gilt nur für Notfälle oder wenn es zu unerwarteten Entwicklungen kommt, die keinen Aufschub dulden.
Die Protime-Umfrage zeigt aber, dass sich Vorgesetzte noch immer oft nicht an diese Auflagen halten. Die Folge ist, dass über 62 Prozent der flämischen und sogar mehr als 67 Prozent der frankophonen Arbeitnehmer sich verpflichtet fühlen, auch nach Dienstschluss noch auf arbeitstechnische Nachrichten zu reagieren. Und das, obwohl über 60 Prozent der frankophonen und 40 Prozent der flämischen Arbeitnehmer meinen, dass das spezifische Anliegen, wegen dem sie kontaktiert worden sind, nicht dringend war.
Etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer im Norden und Süden des Landes geben außerdem an, dass es in ihrem Betrieb keine entsprechenden Absprachen über Erreichbarkeit beziehungsweise Nichterreichbarkeit gibt.
Boris Schmidt