Die Einführung des neuen Strafgesetzbuchs ist vorläufig weiterhin für den 8. April geplant. Das Kernkabinett hat sich am Freitag erneut mit einer möglichen Fristverschiebung befasst, doch der vorgesehene Termin bleibt vorerst bestehen. Das teilte das Kabinett von Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) mit.
Das neue Strafgesetzbuch war 2024 beschlossen worden - mit einer Frist von zwei Jahren bis Inkrafttreten. Damals gab es Warnungen aus dem Justizsektor, dass dieser Zeitraum für die Umsetzung zu kurz sei. Die Bedenken wurden jetzt noch einmal wiederholt. Allerdings würde eine Verlängerung der Frist gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich machen.
Die Justizministerin Verlinden zeigt sich offen für eine Verschiebung bis nach dem Sommer. Der Koalitionspartner N-VA hat außerdem in der Kammer eine Verschiebung beantragt. Doch das Kernkabinett hält am ursprünglich geplanten Termin fest.
belga/fk