Die Föderalregierung hat am Freitag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die EU-Richtlinie gegen sogenanntes Greenwashing in belgisches Recht umsetzt. Greenwashing bedeutet, dass Unternehmen ihre Produkte fälschlich als umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind.
Ab dem 27. September gelten strenge neue Regeln für Umweltangaben und Nachhaltigkeitslabels auf Produkten. Begriffe wie "ökologisch", "umweltfreundlich" oder "energiesparend" dürfen dann nur noch unter klaren Bedingungen verwendet werden. Nachhaltigkeitslabels müssen künftig offiziell zertifiziert sein.
Für bereits hergestellte oder verpackte Waren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 27. März des kommenden Jahres. Händler können so ihre Bestände aufbrauchen, ohne sie umverpacken oder vernichten zu müssen.
Das Ziel: Verbraucher sollen besser vor irreführenden Werbeversprechen geschützt werden. Die neuen Vorschriften gelten für alle Produkte im Handel.
belga/fk